Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Öffnungszeiten in den Osterferien
22.03.2024 | FAHRSCHUL-NEWSÖffnungszeiten in den Osterferien Südstadt 25.03. – 29.03.24 Mo – Mi 09.00 Uhr – 18.30 Uhr Do 10.00 – 18.30 Uhr Karfreitag geschlossen 01.04. – 05.04.24 Ostermontag geschlossen Di – Do 09.00 – 15.00 Uhr Fr 09.00 – 12.00 Uhr In dieser Zeit findet der wöchentliche Theorieunterricht wie gewohnt statt!!!
Mehr erfahren >Werde Fahrlehrer/in
12.03.2024 | FAHRSCHUL-NEWSWir bilden aus -> werde Fahrlehrer/in der Klasse B/BE 🎉 Zum aktuellen Ausbildungsjahr suchen wir 2 Azubis um den Fahrlehrerschein für den PKW zu erwerben. Das hört sich für dich spannend an? Dann schau gerne auf unserer Homepage unter der Rubrik 'Jobs', um alle Info's zu erhalten 🤗
Mehr erfahren >Helau, Alaaf und Ahoi 🥳
03.02.2024 | FAHRSCHUL-NEWSIn vielen Regionen Deutschlands steuert das närrische Treiben 🃏 auf seinen Höhepunkt zu: Am Rosenmontag 🌹 sind in den Karnevals-, Fastnachts- und Faschingshochburgen die Straßen aufgrund der Umzüge teils weitläufig gesperrt 🚧 . Das Auto solltest du aber ohnehin besser stehenlassen, denn bekanntlich geht es in der fünften Jahreszeit feierlich zu 🍻 . Für Fahranfänger gilt eine strikte Null-Promillegrenze 😇, doch auch außerhalb der Probezeit ist das Fahren unter Alkoholeinfluss mehr als närrisch. Don’t drink and drive
Mehr erfahren >Frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr
19.12.2023 | FAHRSCHUL-NEWSWir machen Urlaub vom 23.12.2023 bis zum 06.01.2024 Ab dem 08.01.2024 sind unsere Büro's wieder besetzt und Du kannst uns auch telefonisch wieder erreichen. Möchtest Du Dich gerne bei uns anmelden? Dann schicke einfach ein Formular online unter https://www.fahrschule-pape.com/anmelden/ Wir wünschen Dir ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und einen tollen Start ins neue Jahr 2024!! Dein Team der Fahrschule Pape
Mehr erfahren >Festliche Drivehacks / Geschenkideen für Biker
15.12.2023 | FAHRSCHUL-WISSENLiebe/-r Fahrfreund/-in, langsam aber sicher neigt sich das Jahr dem Ende zu. Doch bevor wir 2024 willkommen heißen, bringen die bevorstehenden Feiertage für Autofahrer noch die ein oder andere Herausforderung mit sich. Wir haben deshalb diesen Monat für dich fünf Drivehacks rund um die Vorweihnachtszeit und den Jahreswechsel im Gepäck. Für passionierte Biker wird die kalte Jahreszeit mit zunehmender Dauer zu einer echten Qual. Versüßen kann die Warterei auf den nächsten Saisonstart ein passendes Präsent unterm Weihnachtsbaum. In unseren "Biker-News" versorgen wir dich mit jeder Menge origineller Geschenk-Ideen! Erholsame Feiertage, einen guten Rutsch ins neue Jahr und allzeit eine gute und sichere Fahrt wünscht dir {signatur}
Mehr erfahren >Unfallflucht: (K)ein Bagatelldelikt!?
15.05.2023 | FAHRSCHUL-WISSENEtwa jeder vierte Unfallbeteiligte in Deutschland entfernt sich unerlaubt vom Unfallort. Nicht alle handeln dabei vorsätzlich. Strafrechtliche Konsequenzen drohen ihnen trotzdem. Unfallflucht zählt zu den häufigsten Verkehrsdelikten auf deutschen Straßen. Rund eine halbe Million Fahrer machen sich hierzulande Jahr für Jahr strafbar, indem sie sich nach einer Kollision unerlaubt vom Unfallort entfernen. Dabei werden viele unwissentlich zu Verkehrssündern: Insbesondere bei Bagatellschäden sind sich Unfallverursacher der Rechtslage nicht bewusst. Doch diese könnte sich in Zukunft ändern: In jüngster Zeit wurden Pläne des Justizministers Marco Buschmann (FDP) bekannt, wonach der Tatbestand der Fahrerflucht möglicherweise gelockert werden soll. Demnach soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort in Fällen ohne Personenschaden von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Deutsche Richterbund (DRB) äußerten sich skeptisch zu dem Reformvorschlag. Laut einem Sprecher des Justizministeriums befinden sich die Überlegungen zurzeit noch in einem frühen Stadium, bis auf weiteres gilt für sämtliche Verkehrsunfälle die bestehende Gesetzeslage. Um deren Tücken weiß #userInhaber# von der #userName#: „Bei geringen oder gar nicht erkennbaren Schäden sind sich viele Verkehrsteilnehmer nicht bewusst, wie sie sich als Verursacher korrekt verhalten müssen.“ Dabei obliegt die ordnungsgemäße Abwicklung eines Unfalls vollständig der Verantwortung des Verursachers. „Leider erliegen noch immer viele Fahrer dem Irrglauben, dass es ausreicht, einen Zettel mit den eigenen Daten am beschädigten Fahrzeug zu hinterlassen,“ so #userInhaber#. „Ist der Geschädigte an der Unfallstelle nicht anzutreffen, muss aber unabhängig des entstandenen Schadens zuallererst die Polizei informiert werden. Erst dann ist es erlaubt, den Unfallort zu verlassen.“ Auch, wer sich nur kurzzeitig von der Unfallstelle entfernt, ohne vorher Meldung zu machen, macht sich der Fahrerflucht schuldig und riskiert schwerwiegende Konsequenzen. „Ein angezeigter Unfall ist eine Ordnungswidrigkeit, die Folgen sind eine mündliche Verwarnung oder ein Bußgeld“, weiß #userInhaber#. „Fahrerflucht konstituiert hingegen laut §142 StGB eine Straftat und wird entsprechend geahndet.“ Bei Verurteilung drohen mehrmonatige Fahrverbote, Führerscheinentzug und je nach Schwere des Schadens bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Zusätzlich zu den strafrechtlichen Folgen kann auch die Versicherung Regressforderungen in Höhe von bis zu 5000 Euro geltend machen. Unwissenheit oder Schock wirken sich indes nicht strafmildernd aus. #userInhaber# appelliert deshalb, als Unfallverursacher einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht leichtfertig von der Unfallstelle zu entfernen: „Die Entscheidung, ob der entstandene Schaden eine Meldung rechtfertig, liegt nicht im Ermessen des Verursachers. Wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht auffindbar ist, informieren Sie in jedem Fall die Polizei. Selbst wenn der Geschädigte Sie zur Weiterfahrt auffordert, tauschen Sie sicherheitshalber Personalien aus.“ Gibt es vor Ort keine unmittelbare Möglichkeit, den Unfall polizeilich zu melden, sind Unfallverursacher gesetzlich verpflichtet, eine angemessene Zeit abzuwarten, um der Mitteilungspflicht nachzukommen und den Geschädigten zu informieren. Als Richtwert gilt abhängig von den äußeren Umständen eine Zeitspanne zwischen 30 und 60 Minuten. Taucht der Fahrzeughalter in dieser Zeit nicht auf, führt der anschließende Gang dann ohne Umwege zur nächstgelegenen Polizeidienststelle. Weitere Hinweise zum Thema gibt #userInhaber# jederzeit gern persönlich unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
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